04.02.2023 “Sexuelle Identität” ins Grundgesetz

Foto von Alexander Grey: https://www.pexels.com/de-de/foto/person-mit-korperbemalung-1209843/

Im Grundgesetz werden die Gruppen aufgezählt, die in besonderer Weise vor Diskriminierung geschützt werden sollen. Zur Zeit läuft eine Initiative, hier auch die “sexuelle Identität” mit aufzunehmen – also die Menschen, die sich selbst nicht mit ihrem biologischen Geschlecht identifizieren können bzw. wollen.

Gegen diesen Schritt wäre natürlich überhaupt nichts einzuwenden. Jede gefährdete Minderheit sollte einen solchen Schutz genießen.

Aus meiner Sicht sollte daraus aber nicht abgeleitet werden, dass queeren Menschen der LBJTQ+-Community auch das Recht zuteil wird, der restlichen cis-Gesellschaft ihre Definition vom “zugewiesenen Geschlecht” überzustülpen. Die subjektiv erlebte Unvereinbarkeit der eigenen Identität mit dem biologischen Geschlecht ist nicht genauso selbstverständlich und “normal” wie die üblicherweise vorhandene Übereinstimmung. Es ist eine Besonderheit, die nicht zu einer Benachteiligung führen darf.
Das kann und soll gerne auch im GG markiert werden.

(Zu weiteren Tages-Gedanken)

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