15.03.2023 Kultur-Verbot?

Von Andrés Ibarra – Eigenes Werk, CC BY-SA 4.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=74416762

Man kann es nicht bestreiten: Roger Waters (früher eine prägende Figur bei PINK FLOYD) fällt schon seit Jahren mit politischen Äußerungen und Aktivitäten auf, die man mit einiger Berechtigung als unangemessen, übertrieben, einseitig oder provokant bewerten kann. Während es in den vergangenen Jahren meist um Israel ging (dessen Politik er extrem kritisch gegenübersteht), hat er sich aktuell auch gegenüber Russland als sehr “einfühlsam” gezeigt.
Roger Waters ist wohl auch insgesamt kein einfacher Mensch. Das Zerwürfnis mit den anderen Bandmitgliedern und die endlosen gerichtlichen Streitigkeiten um das Erbe von PINK FLOYD ist sicher nicht zuletzt auch ein Ergebnis seines streitbaren Charakters.

Aber – und darum geht es: Muss man einen solchen Künstler, der mit seinen multimedialen Bühnenshows unzählige Fans begeistert, mit einem Auftrittsverbot belegen? Um ihn für unliebsame Haltungen und Äußerungen zu “bestrafen”, die er in anderen Kontexten zeigt?

Ich finde: nein!
Angemessen wäre das nur für den Fall, dass er seine Veranstaltungen als Plattform für eine politische Propaganda benutzen würde, die eindeutig gegen rechtliche und ethische Normen verstoßen würde. Allein die Tatsache, dass bei seinen opulenten Video-Projektionen neben vielen anderen Symbolen auch ein Davidstern zu sehen ist, kann wohl kaum dieses Kriterium erfüllen.

Dieser Mann mag als Person unsympathisch und als politischer Mensch mehr oder weniger verpeilt sein: Als Künstler sollte er auftreten dürfen!

(Zu weiteren Tages-Gedanken)

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