26.02.2020

Ja, man könnte schon wieder etwas zur CDU schreiben. Odere sich endlich mal mit dem Corona-Virus befassen…

Aber heute ist auch etwas anderes Wichtiges passiert: Unser höchstes Gericht hat eine weise Entscheidung getroffen und damit ein Gesetz korrigiert, das unsere Abgeordneten (in einer Gewissensentscheidung) beschlossen haben.
Man spürt sie also, die dritte Gewalt in unserer Demokratie!

Die Entscheidung war gut und richtig, weil sie die Selbstbestimmung und Würde von todkranken Menschen gestärkt hat und gleichzeitig andere Personen schützt, die auf Wunsch und im Auftrag solcher Menschen ihre Entscheidung unterstützen, ihrem Leben ein Ende zu bereiten.

Das Gericht befand es als unangemessen, solchen Unterstützungsleistungen so enge Grenzen zu setzen, wie es der §217 bisher vorsah.
Damit bekennt sich unser Staatswesen in einem stärkeren Umfang zu dem Recht, über das Ende des eigenen Lebens auch in “Würde” entscheiden zu können.
Das entspricht dem Empfinden der meisten Menschen und sicher auch den Vorstellungen davon, was man sich selbst in einer solchen Situation wünschen würde.

Damit soll nicht gesagt werden, dass es in einer solchen existentiellen Lage keine widersprüchlichen Perspektiven oder Risiken geben würde; die gibt es sicherlich. Und deshalb werden auch zukünftige Regelungen bestimmte Sicherungen einbauen.

Endgültig überwunden scheint aber wohl der Gedanke zu sein, dass der Mensch aus grundsätzlichen Erwägungen kein Verfügungsrecht über sein Leben haben sollte.
Wenn es nicht Abgeordnete gegeben hätte, die aus solchen religiösen Gründen den §217 in dieser Form wollten, hätte es vermutlich schon längst eine andere Regelung gegeben.
Wie schön, dass wir kein “Gottesstaat” sind, in der ein religiöser Führer das letzte Wort hat!

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2 Antworten auf „26.02.2020“

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